Als ich mir im Dezember die DJI Mini 2 Drohne online bestelle war mir noch nicht klar was ab 31.12.2020 für ein behördlicher Aufwand dahinter stecken wird. Dank einem Tipp von Gabis Mutter beginne ich mich in die Materie einzulesen. Anfangs bin ich ja der festen Überzeugung dass die DJI Mini 2 aufgrund ihrer 249 Gramm bloß ein besseres Spielzeug ist. Doch als ich mich mit dem neuen Drohnengesetz etwas näher befasse wird mir ganz schnell klar dass selbst diese Drohne alles andere als nur Spielzeug ist.
Um also nicht von Anfang an gegen das neue Gesetz (gültig ab 31.12.2020) zu verstoßen schließe ich eine Drohnen-Haftpflichversicherung ab. Um ca. 50 € im Jahr könnte ich nun jährlich Schäden in Höhe von ca. 1 Million € verursachen. Nicht dass ich das vorhätte. Aber möglich wäre es trotzdem …
In einem nächsten Schritt muss ich die Drohe registrieren um die Drohnenregistriernummer zu erhalten. Die Registrierung ist allerdings erst ab 31.12.2020 (09:00 Uhr) möglich!
Ach ja, und warum das ganze bei einer Drohen die explizit damit wirbt nur 249 Gramm zu haben und daher quasi „ein Schlupfloch“ gefunden zu haben? Weil diese Drohne eine Kamera hat. Aber genau deshalb habe ich sie ja gekauft.
Wie auch immer … jetzt bin ich nicht nur Besitzer einer Drohne sondern habe – wenn ich schon kein Auto habe – zumindest eine Haftpflichtversicherung für meine Drohne. Ich nehme es mit Humor und freu mich schon auf weitere Flugstunden! 🙂
Weitere Infos zum Thema findet man übrigens auf www.dronespace.at!
Wo auf https://www.ris.bka.gv.at/ ist diese Drohnengesetz?
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Gute Frage! Aber Google hilft weiter: https://airandmore.at/drohnen-gesetz-oesterreich/
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Ich finde es immer noch nicht auf ris und suche auf https://eur-lex.europa.eu
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https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2019/947/oj
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http://www.dronespace.at statt http://www.drohnenspace.at
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Danke 🙂
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